Degressive Abschreibung – 5 % (WaChaG)
Seit 2024 für Neubauten: 5 % degressiv auf den Gebäudewert. Bauantrag 01.10.2023 – 30.09.2029.
Voraussetzungen:
- Neubau oder neuer Wohnraum
- Bauantrag zwischen 01.10.2023 und 30.09.2029
- Vermietete Nutzung (keine Selbstnutzung)
Vorteile:
- Sehr hoher Abschreibungshebel in den ersten Jahren
- Steuerlast massiv reduziert
- KfW-Standard spielt keine Rolle